1.1 Ablauf
Die ersten 5 Termine werden probatorische Sitzungen genannt. Es wird ein Erstgespräch mit den Eltern vereinbart, das zum Kennenlernen, Exploration der Probleme und Rahmenbedingungen der Therapie dient. Wird eine Einigung erzielt, folgt eine testpsychologische Untersuchung um eine Diagnose zu stellen. Nach der Auswertung erfolgt ein persönliches Gespräch mit Eltern um gemeinsam zu entscheiden wie es weitergehen soll.
Kosten
Für Selbstzahler stelle ich die Therapiekosten in Rechnung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nur dann, wenn sie von einem Vertragspsychotherapeuten der Krankenkassen durchgeführt wird. Die Wartezeiten sind allerdings, gerade für Kinder- und Jugendliche, häufig unzumutbar lang. Es gibt aber die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Dafür müssen aber die Versicherten nachweisen, dass sie keinen Vertragstherapeuten -Therapeutin gefunden haben. Die Krankenkassen übernehmen dann, nach Antragstellung, die Kosten ev. auch bei Psychotherapeuten mit Approbation, die keine Vertragstherapeuten der Krankenkassen sind. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob für Sie ein Kostenerstattungsverfahren möglich ist.