5.2 Förderung in Schule und Elternhaus
Mutmachendes, stärkendes Klima, dem Kind das Gefühl vermitteln: „Ich bin geliebt, so wie ich bin!“
Fokus auf den Stärken des Kindes: ist es sehr sozial eingestellt, humorvoll, musisch, naturverbunden, hat es gute Ideen, ist es sportlich, kreativ, handwerklich begabt?
Individuelle Rückmeldungen jeglicher Erfolge
Übungsmaterial: einfaches, lautgetreues Wortmaterial; im Schnitt zwei Jahre unter der derzeitigen Klassenstufe
Spielerische Förderung, mit allen Sinnen, max. 15-20 Min./Tag, wenn Eltern-Kind-Beziehung stabil und entspannt
Schulische Hilfen
Der Schule obliegt es einen individuellen Förderplan aufzustellen.
Nachteilsausgleich gem. § 7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VoGSch vom 19.08.2011) ist auf Antrag der Eltern und nach Beratung der Klassenkonferenz möglich, u.a.:
verlängerte Arbeitszeiten, etwa bei Klassenarbeiten und Lernstanderhebungen
Entlastung des Kindes von überhöhten Anforderungen z.B.: Umfang der Hausaufgaben reduzieren/ Zeitlimit vereinbaren (nur erfüllbare, nützliche HA helfen weiter)
individuelle Leistungsbeurteilung, kein öffentliches Vergleichen mit anderen Kindern (nur geübte Texte lesen lassen)
evtl. stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und Fremdsprachen
Zulassen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (eigenen Lernstrategien fördern)
Zudem ist gem. § 42 Abs. 3 ein zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese-, Rechtschreib- oder Rechenleistung möglich. Die Entscheidung über die Gewährung und die Dauer eines Nachteilsausgleichs obliegt der Schule. Auch in der Oberstufe ist auf Antrag eine LRS Anerkennung möglich. Wichtige Voraussetzungen sind, das LRS schon früher diagnostiziert wurde und Förderpläne erstellt wurden.
Umfangreiche Informationen hierzu erhalten Sie über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie: www.LVL-Hessen.de, bzw. www.hessisches-kultusministerium.de